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   VG Bayreuth, 13.09.2021 - B 9 E 21.1008   

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https://dejure.org/2021,42461
VG Bayreuth, 13.09.2021 - B 9 E 21.1008 (https://dejure.org/2021,42461)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 13.09.2021 - B 9 E 21.1008 (https://dejure.org/2021,42461)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 13. September 2021 - B 9 E 21.1008 (https://dejure.org/2021,42461)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GO Art. 53 Abs. 1; VwGO § 123
    Beschränkung des Zutritts zu Gemeinderatssitzungen für Mitglieder des Gemeinderats nach der sog. 3-G-Regel (geimpft, genesen, getestet) kann auf Haus- und Ordnungsrecht nach Art. 53 Abs. 1 Satz 1 GO gestützt werden.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Augsburg, 12.08.2019 - Au 7 K 18.1674

    Kommunalverfassungsrechtliche Organstreit in Form einer Feststellungsklage

    Auszug aus VG Bayreuth, 13.09.2021 - B 9 E 21.1008
    Dieses Teilnahmerecht beinhaltet insbesondere ein Recht auf Anwesenheit in den Sitzungen, Teilnahme an der Beratung und auf Stimmabgabe (vgl. hierzu auch VG Augsburg, U.v. 12.8.2019 - Au 7 K 18.1674 - juris Rn. 28).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.1992 - 15 B 1643/92

    Fraktionsausschluss; Vorläufiger Rechtsschutz

    Auszug aus VG Bayreuth, 13.09.2021 - B 9 E 21.1008
    Entscheidend für die Vorwegnahme der Hauptsache ist neben der Bedeutung der konkreten Angelegenheit für die Gemeinde vor allem der Rang des Rechtssatzes, dessen Verletzung durch die einstweilige Anordnung abgewendet werden soll (vgl. OVG NW, B.v. 20.7.1992 - 15 B 1643/92 - juris Rn. 42 ff. m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.06.2021 - 11 S 76.21

    SARS-CoV-2-Pandemie; Verbot des Zutritts zur Schule ohne negatives

    Auszug aus VG Bayreuth, 13.09.2021 - B 9 E 21.1008
    Ergänzend hierzu wird auch auf die Ausführungen des OVG Berlin-Brandenburg im Beschluss vom 10. Juni 2021 - OVG 11 S 76/21 - juris Rn. 58 verwiesen.
  • VGH Bayern, 07.04.2021 - 4 CE 21.601

    Zur Anordnungsbefugnis des Ratsvorsitzenden

    Auszug aus VG Bayreuth, 13.09.2021 - B 9 E 21.1008
    In öffentlichen Gemeinderatssitzungen kann es aus Gründen der öffentlichen Ordnung daher gerechtfertigt sein, den aus der Anwesenheit von Zuhörern und Gemeinderatsmitgliedern resultierenden Gesundheitsrisiken für die (nach Art. 48 Abs. 1 Satz 1 GO zur Sitzungsteilnahme verpflichteten) Ratsmitgliedern durch geeignete Vorkehrungen entgegenzuwirken und dadurch eine auch von psychologischen Hemmnissen möglichst unbeeinträchtigte Atmosphäre zu schaffen (vgl. BayVGH, B.v. 7.4.2021 - 4 CE 21.601 - juris Rn. 26 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 18.07.1989 - 4 CE 89.2120
    Auszug aus VG Bayreuth, 13.09.2021 - B 9 E 21.1008
    Richtige Antragsgegnerin ist hier die Stadt ... als Rechtsträgerin des Stadtrates (vgl. BayVGH, B.v. 18.7.1989 - 4 CE 89.2120 - NVwZ-RR 1990, 99 m.w.N.).
  • VG Berlin, 10.06.2022 - 12 L 77.22

    Maskenpflicht in einer Universität kann auch nach Änderung des

    a) Ein Anordnungsgrund dürfte sich bei summarischer Prüfung aus dem wesentlichen Nachteil ergeben, den der Antragsteller als Student an der Antragsgegnerin erleidet, wenn er ihre Räumlichkeiten bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache nicht ohne FFP2-Maske betreten kann (vgl. ähnlich in einer vergleichbaren Konstellation VG Bayreuth, Beschluss vom 13. September 2021 - 9 E 21.1008 - BeckRS 2021, 31162, Rn. 19).

    Auch vor dieser Änderung des § 28a Abs. 7 IfSG haben aber verschiedene Hoheitsträger die Anordnung einer Maskenpflicht mit Billigung der Gerichte auf das ihnen zustehende Hausrecht gestützt (siehe etwa OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. Januar 2022 - 13 B 17/22 - BeckRS 2022, 155, Rn. 9 ff.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 7. April 2021 - 4 CE 21.601 - juris Rn. 24 ff.; VG München, Beschluss vom 22. März 2021 - M 30 E 21.1308 - juris Rn. 25 ff.; VG Bayreuth, Beschluss vom 13. September 2021 - 9 E 21.1008 - BeckRS 2021, 31162, Rn. 22 ff.).

  • VG München, 22.11.2021 - M 7 E 21.5996

    Teilnahme an Gemeinderatssitzung als Zuhörer, Coronamaßnahmen, 2G-Regel

    Es soll dadurch vermieden werden, dass sich geimpfte, genesene oder nicht geimpfte Personen insbesondere mit Virus-Mutationen anstecken und so eine Infektionsquelle "Gemeinderatssitzung" entsteht, die weitere Infektionsketten zur Folge hätte (vgl. auch VG Bayreuth, B.v. 13.9.2021 - B 9 E 21.1008 - juris Rn. 26).
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